Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
-Auslegung für den Wassersport in Bayern-
Der Schutzzweck der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nach wie vor die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Die Verordnung zur Änderung der 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4.BayIfSMV) ist seit 18.05.2020 in Kraft.
WeiterlesenRegelungen für den Wassersport
LINDAU (B) Seit letzten Montag ist die Benutzung der Häfen mit Einschränkungen zur Ausübung von Individualsport wieder möglich. Die Häfen und Vereinsanlagen bleiben grundsätzlich noch geschlossen. Das Ein- und Auswassern von Booten sowie der Zugriff auf im Hafen liegende Boote, auch Motorbooten, ist möglich.