Pressemitteilung zum Thema “Natura 2000” Managementplan Vogelschutzgebiete
Gemeinsame Pressemitteilung von
Bayerischer Seglerverband e.V. BSV,
Bodensee-Segler-Verband e.V. BSVb,
Deutscher Segler-Verband e.V. DSV,
Internationaler Bodensee-Motorbootverband e.V. IBMV,
Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee e.V. IWGB.
Wassersportverbände wehren sich gegen unbegründete Sperrzonen
Die Wassersportverbände am Bodensee haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Managementplan für das Natura 2000 – Gebiet „Bayerischer Bodensee“ eingereicht.
Adressat ist das federführende Regierungspräsidium Schwaben, das den Wassersportverbänden eine Fristverlängerung eingeräumt hat.
Die unterzeichnenden Dachverbände vertreten rund 170 Vereine mit mehr als 30000 Wassersportlern direkt am Bodensee. Sie hatten beim Landratsamt Lindau interveniert, als der weitreichende Maßnahmenkatalog für das Natura 2000-Gebiet Bayerischer Bodensee einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde. Dieser sieht u. a. ein ganzjähriges Befahrens- und Ankerverbot für die Bucht von Nonnenhorn, westlich von Wasserburg sowie in der Reutiner Bucht zwischen Lindau und Zech vor. Weitere Gebiete wie die Bucht zwischen Wasserburg und der ehemaligen Prechtl-Werft am Rechener Horn, die Schachener Bucht sowie ein Streifen vor Zech sollen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März gesperrt werden. Sperrzone wäre also fast das gesamte bayerische Bodenseeufer.
Doch nicht nur die Wassersportler wären betroffen. Weitere Verbote richten sich gegen Grundstücksbesitzer, Spaziergänger, Hundebesitzer und Badende. Ausgenommen wären lediglich Jäger und Paddler sowie die Berufsfischer.
Die Verbände sehen keine ausreichenden Gründe für diese weitreichende Aussperrung von Seenutzern und Seeanwohnern vom bayerischen Bodenseeufer. Der vorliegende Entwurf des Managementplans beruht vielmehr einzig auf Mutmaßungen und Spekulationen und hat die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen nicht untersucht. Die Notwendigkeit zu so harten Verboten erschließt sich nicht. Die Vogelschutzrichtlinie, die den Festsetzungen des Vogelschutzgebiets zugrunde liegt und deren Umsetzung auch der vorliegende Managementplan dient, verlangt zudem nicht, dass Vogelschutzgebiete für die Bevölkerung allein auf die theoretische Möglichkeit hin gesperrt würden, dass Störungen möglich seien.
Gefordert von der Vogelschutzrichtlinie ist keine Maximierung des Vogelschutzes, sondern eine Abwägung mit den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen. Die Ziele des Vogelschutzes müssen die Interessen der Bevölkerung zudem berücksichtigen und verhältnismässig sein click to read. Diese gebotene Abwägung lassen die vom Managementplan vorgesehen Gebietssperren sowohl für die Winter- wie auch für die ganzjährigen Sperren gänzlich vermissen.
Die seit Jahrzehnten ausgeübte pflegliche Nutzung des bayerischen Bodenseeufers durch die Bevölkerung und die übrigen Nutzer hat ja gerade zu diesem guten Zustand geführt, der heute als bewahrenswert und schutzwürdig im europaweiten Netz anerkannt wird, betonen die Verbände. Natur und Vogelwelt werden weder durch die Nutzer noch durch Eigentümer bedroht. Deshalb halten die unterzeichnenden Verbände freiwillige Maßnahmen und ein durchdachtes Informationssystem als völlig ausreichend, die Ziele des Vogelschutzes zu erreichen. Sie greifen geringstmöglich in die Rechte Dritter ein und erfüllen trotzdem den Schutzzweck. Die Wassersportverbände bieten der Regierung von Schwaben eine aktive Mitarbeit an, um ihre Verbandsmitglieder für die Themen des Vogelschutzes zu sensibilisieren und mit bewusstem Umweltverhalten freiwillig ihren Beitrag zum Naturschutz zu leisten.
Weitere Informationen:
Bayerischer Seglerverband e.V.
Reviervertreter Bodensee
Dr. Andreas Lochbrunner
Hintere Fischergasse 3
D-88131 Lindau
andilochbrunner@t-online.de